Mitgliedschaft

Kirchenmitglieder tragen mit, reden mit, zahlen mit

Von der Kirchensteuer gehen pro KatholikIn durchschnittlich Fr. 40.- für regionale Aufgaben wie Auslän­derseelsorge, Behindertenseelsorge oder Finanzausgleich an die Landes­kirche des Kantons Luzern und Fr. 3.- an die Bistumsleitung in Solothurn. Der grösste Teil der Steuergelder wird in der Kirchgemeinde am Ort eingesetzt.

 

Ohne das finanzielle Mittragen von vielen sind z.B. Gottesdienste, Tau­fen, Hochzeiten und Beerdigungen, Religionsunterricht, Kinder­- und Ju­gendarbeit, Haus­- und Spitalbesu­che, Begleitung im Alter, Sozialarbeit oder der Unterhalt von Kirchen, Ka­pellen oder des Pfarrei­- und Gemeinde­zentrums Arche nicht möglich. Kirchensteuer bezahlen heisst einen Solidaritätsbeitrag leisten - auch für Dienste, die man selber (zurzeit) nicht braucht.

 

Für ihr Mittragen und Beitragen dan­ken Kirchenräte, Pfarreirat und Seelsorgeteam allen Pfarreiangehörigen ganz herzlich und laden Sie ein, durch Ihre Teilnahme an Pastoralraum- und Kirchgemeindeversammlungen auch Ihr Mitsprache­-, Wahl­- und Stimm­recht wahrzunehmen.

Katholisch sein oder werden, was heisst das?

 

Infos für Menschen, die getauft oder gefirmt werden möchten, die eine Tauf- oder Firmpatenschaft übernehmen, die sich für die katholische Kirche interessieren, die an einem Wiedereintritt in die Kirche interessiert sind, die gefirmt werden: Auf der Webseite katholisch-werden.ch erfahren Sie mehr.

 

Und Ausgetretene?

Wer aus welchen Gründen auch im­mer aus der Kirche austritt, tut damit seinen Willen kund, dass er/sie nichts mehr mit der Kirche zu tun haben will. Dieser Wille ist zu respektieren.

 

Aus der Kirche austreten heisst na­türlich auch, aus der Kirchensteuerpflicht entlassen zu werden. Und der Austritt aus der Kirche be­deutet, nicht mehr ohne Weiteres kirchlich heiraten oder beerdigt wer­den zu können oder als Tauf­ oder Firmgötti oder Trauzeuge wirken zu können. Deshalb werden Austretende gebeten, ihre Angehöri­gen über ihren Kirchenaustritt zu infor­mieren.

Auch Wiedereintritt möglich

Was immer Sie auch zum Austritt aus der katholischen Kirche bewogen hat: Die Kirche hinterfragt Ihren Entscheid nicht und urteilt nicht darüber, sondern akzeptiert ihn als Ihren persönlichen Willen.

 

Vielleicht ist aber während der Distanz und im Lauf der Zeit der Wunsch entstanden, wieder in die katholische Kirche einzutreten. Vielleicht haben sich Ihre Lebensumstände geändert. Oder Sie spüren an wichtigen Stationen wie Hochzeit, Eltern werden oder beim Verlust eines Menschen das Bedürfnis nach Spiritualität und Begleitung.

 

Wie beim Austritt sind auch bei einem Wiedereintritt Ihre Gründe persönlich und privat und müssen nicht deklariert werden. Auf der folgenden Webseite erfahren Sie, wie einfach der Wiedereintritt abläuft: